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Allgemeine Geschäftsbedingungen Atticum AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Atticum AG

 

Stand: 24.09.2019

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Restaurant  als Betreiberin des Restaurants, im Folgenden als Restaurant bezeichnet.  

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Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.  

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Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants.  

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Reservationen

 

a) Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum. 

 

b) Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Tisch/Raum im Restaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Gast unverzüglich hierüber informieren. Weitere Leistungen wie Ersatzrestaurant oder ähnliche Ansprüche werden ausgeschlossen.

 

Angebot & Lebensmittelallergien 

 

a) Die Angebote des Restaurant werden in der Regel in Form von Menükarten, Menüvorschlägen und Getränkelisten dargestellt. Da es sich bei den Produkten um natürliche Waren handelt können Preisschwankungen, ungenügende Verfügbarkeit oder Jahrgangswechsel auftreten. Daher ist es zu jedem Zeitpunkt möglich, dass die publizierten Angebote, bei Weinen auch die angegebenen Jahrgänge, nicht verfügbar sind oder einer Preisänderung unterliegen. Der Preis, den das Restaurant bei der Bestellung beim Gast am Tisch bzw. bei der Reservationsbestätigung bekannt gibt, ist jedoch verbindlich.

 

b) Neben vegetarischen Speisen bietet das Restaurant dem Gast auch Speisen mit Berücksichtigung von Lebensmittelallergien an. Entsprechende Wünsche sind vor der Bestellung bzw. mindestens 7 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben.

 

Zahlungsbedingungen

 

a) Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. 

 

b) Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. 

 

c) Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.

 

d) Die Zahlungsmöglichkeiten im Restaurant sind Bargeld (CHF), Debitkarten und Kreditkarten

 

Haftung

 

1. Restaurant
 

a) Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. 

 

b) Das Restaurant haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

c) Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht. Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. 

 

d) Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.

 

2. Gast


a) Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. 

 

b) Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.  

 

c) Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. 

 

d) Um Schäden vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial und anderen Gegenständen stets mit dem Restaurant abzustimmen. In jedem Fall hat der Veranstalter darauf zu achten, dass das Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.

 

Mitbringen von Speisen / Tiere

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a) Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. 

b) Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant . In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

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c) Das Mitbringen von Hunden ist gestattet. 

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d) Der Gast, der ein Hund in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten.

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e) Für allfällige Schäden haftet auf jeden Fall der Besitzer/ die Besitzerin des Hundes.

 

Fundgegenstände

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a) Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. 

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b) Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

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c) Können die Eigentumsverhältnisse nicht ermittelt werden, erfolgt eine Aufbewahrung von 1 Monat, anschliessend werden die Fundsachen dem örtlichen Fundbüro übergeben. 

 

Gruppenveranstaltungen / -Anlässe

 

Diese Angaben sind verbindlich und Bestandteil einer Reservation einer Räumlichkeit. Die Geschäftsbedingungen des Gastes finden grundsätzlich keine Anwendung. 

 

  1. Definitionen


a) Gast: Der Veranstalter resp. diejenige Person, welche eine Reservation im Restaurant anfragt und/oder bestätigt wird nachfolgend als „Gast“ bezeichnet. 

 

b) Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Gruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.


c) Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Restaurant. 

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2. Gültigkeit der Offerte und Preise

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a) Für jeden Anlass erstellt das Restaurant  eine Offerte und sendet diese mit den AGB dem Gast zu (per Post oder per E-Mail). Die Offerte ist 10 Tage ab Zustellung gültig. Mit der Annahme der Offerte (per Post oder per E-Mail) erklärt der Gast die Einhaltung und Anerkennung der aktuellen AGB. 

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b) Mit der Annahme der Offerte wird der Wert der vereinbarten Leistungen provisorisch bestimmt, d.h. vorbehalten späterer Anpassungen wie beispielsweise zusätzliche Konsumationen, zusätzliche Gäste oder eine Verlängerung des Anlasses („provisorischer Bestellwert“).

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c) Der Gast muss eine volljährige Person sein. 

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3. Raum – und Exklusivmieten

Die Raummiete (Mindestkonsumation) hängt von der Raumgrösse sowie der Art des Anlasses ab und ist individuell anzufragen. Die Raumbenutzung ist zeitlich festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann das Restaurant  über die Räumlichkeiten verfügen.

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4. Raumnutzung / Raumänderung

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 a)  Das Restaurant  behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Gastes entsprechen und für diesen vertretbar sind.

 

b)  Die Benutzung ist auf den Raum selbst beschränkt, wobei das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial an den Wänden und Decken nicht gestattet ist; ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen keine Empfangstische, Werbematerial etc. aufgestellt, sofern dies nicht vom Restaurant im Voraus genehmigt wurde.

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5. Teilnehmerzahl

 

 a)  Die definitive Teilnehmerzahl ist dem Restaurant  spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. 

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       1)     Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung.

       2)     Ist die effektive Personenzahl höher, übernimmt das Restaurant  keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. 

       3)     Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Das Restaurant  behält sich vor,  
               eine Vorauszahlung zu verlangen.

          

 b)  Das Restaurant  ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.

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6. Zur Durchführung fürs Restaurant wichtige Informationen

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 a)  Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menu- und Weinwahl, Bestuhlung, Tisch- und Raumdekoration, Menüdruck, technische Hilfsmittel und andere sind der Restaurantabteilung des Restaurant  spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben.

          

 b)  Ein zeitlich exakter Programmablauf ist vom Gast spätestens 10 Tage vor dem Anlass dem Restaurant  mitzuteilen.

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7. Technische Hilfsmittel

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a) Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel oder Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Restaurant  zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Drittfirmen beschafft, und haftet für allfällige Schäden und Verluste. Das Restaurant  haftet nicht für Ansprüche Dritter.

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b) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes vom Restaurant  bedarf der schriftlichen Zustimmung. Diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden.

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c) Durch die Verwendung eigener Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen gehen zu Lasten des Gastes.

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d) Die durch die Nutzung von technischen Hilfsmitteln entstehenden Stromkosten werden pauschal erfasst und berechnet.

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8. Feuerpolizeiliche Regelungen

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a) Der Gast verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Restaurant  einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. 

 

b) Der Gebrauch von Wunderkerzen, anderen leicht entzündbaren und gesundheitsschädigenden Gegenständen ist strengstens untersagt.

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9. Versand von Material

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 a)  Sendungen für Anlässe sind frühzeitig, mindestens vor dem Eintreffen der Sendungen dem Restaurant  schriftlich mitzuteilen. 

          

 b) Das Restaurant  behält sich vor, Sendungen ohne Absender oder mit unbekanntem Empfänger zurückzuweisen. Jede daraus entstehende Verpflichtung oder Haftung wird abgelehnt.

 

 c) Sendungen müssen an folgende Adresse gesendet werden:
Atticum AG 
Anlassname / Gast / Anlassdatum 

Steinacherstrasse 35
CH-9327 Tübach

          

b)  Versandkosten und Zollspesen für eintreffende Pakete werden dem Absender verrechnet und werden nicht durch das Restaurant  übernommen. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann die Annahme verweigert werden.

          

10. Anlieferungen


a) Alle Ausstellungs-, Dekorations- und sonstigen Anlieferungen müssen durch den Lieferanteneingang in das Gebäude gebracht werden. 

 

b) Lieferungen und Abholungen müssen mit der Restaurantleitung im voraus koordiniert werden.

 

11. Mitbringen von Speisen und Getränken

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a) Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. 

​

b) Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant . In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

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12. Verlängerungen / Nachtzuschläge

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a)  Abendliche Verlängerungen von Veranstaltungen sind nur nach vorheriger Abmachung mit dem Restaurant  möglich, wobei sich der Gast mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung ans Restaurant Atticum wenden muss.

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b) Nach den offiziellen Öffnungszeiten berechnet das Restaurant oder die Bar pro angebrochene Stunde folgende Beträge:

          1 – 30 Gäste   CHF 180.00

        31 – 50 Gäste   CHF 225.00

        51 – 70 Gäste   CHF 270.00

        71 – Gäste        CHF 315.00

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c)  Für geplante Verlängerungen nach 00.00 Uhr ist eine vorherige und schriftliche Vereinbarung mit dem Restaurant vorzunehmen, damit die benötigte Bewilligung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden kann. Das Restaurant  kann die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.

          

d) Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Nach 00.00 Uhr berechnet das Restaurant  pro angebrochene Stunde folgende Beträge:

          1 – 30 Gäste    CHF 200.00

        31 – 50 Gäste    CHF 250.00

        51 – 70 Gäste    CHF 300.00

        71 – Gäste         CHF 350.00

        zuzüglich einmaliger, amtlicher Verlängerungsgebühr von CHF 40.00 inkl. MWST.

        

e) Das Restaurant hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmenden nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

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13. Aufenthalt / Rauchen 

a) Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Restaurants, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Restaurant- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. 

 

b) Das Rauchen ist im gesamten Restaurant nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet. 

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14. Erkrankung des Gastes 

 

a) Allfällige Allgerien von Gästen sind dem Restaurant  mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Erleidet ein Gast einen allergischen Schock übernimmt das Restaurant keine Haftung, insbesondere dann wenn das Restaurant  zuvor nicht umfänglich über Allergien informiert worden ist oder Hinweise und Erklärungen des Personals vom Restaurant  zu den Zutaten missachtet wurden. 

 

b) Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen. 

 

c) Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes. 

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15. Preise / Zahlungspflicht


a) Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. 

 

b) Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. 

 

c) Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 3‘000.- kann das Restaurant eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. 

 

d) Das Restaurant  kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. 

 

e) Falls eine Vorauszahlung eingefordert wird ist diese 15 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so kann das Restaurant  eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag verlangen. 

 

f) Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant  den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 20 genannten Annullationsgebühren verlangen. 

 

16. Rechnungsstellung

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a)  Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Gastes. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies dem Restaurant  vor der Veranstaltung mitzuteilen. Der Gast haftet in jedem Fall für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Veranstaltungs-Teilnehmenden.

 

b) Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.

​

c) Das Restaurant  kann ab einer Gruppengrösse von 15 Personen einfordern, dass zusätzliche (nicht im Preis enthaltene) Leistungen, wie bspw. Gertränke von einer Einzelperson gezahlt werden (Gesamtrechnung). Der Gast haftet in jedem Fall für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Veranstaltungs-Teilnehmenden.

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17. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

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a) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant  übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

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b) Hiervon ausgenommen sind Schäden gegen Leib und Leben. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

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18. Haftung

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a) Der Gast haftet für alle Schäden, an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

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b) Das Restaurant  haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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c) Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik-Auftritten sind vom Gast selbst anzumelden und abzugelten.

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19. Fundgegenstände 

​

a) Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. 

​

b) Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

​

c) Können die Eigentumsverhältnisse nicht ermittelt werden, erfolgt eine Aufbewahrung von 1 Monat, anschliessend werden die Fundsachen dem örtlichen Fundbüro übergeben. 

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20. Annullationsbestimmungen 

​

a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Restaurant  geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

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b) Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant . Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten. 

​

c) Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Restaurant  folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen. 

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21. Annullationsgebühren 

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a) Kann eine Reservation aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind und für welche das Restaurant nicht verantwortlich ist, nicht wahrgenommen werden, so behält das Restaurant  den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt: 

     0 – 1 Tage vor dem Termin:       100% gemäss Auftragsbestätigung

     2 – 3 Tage vor dem Termin:        80% gemäss Auftragsbestätigung

     4 – 14 Tage vor dem Termin:      60% gemäss Auftragsbestätigung

     14 – 28 Tage vor dem Termin:    30% gemäss Auftragsbestätigung

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 b) Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebsentschädigung von 10 – 20 % (je nach Fristigkeit der Annullierung). 

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c) Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 80% des verbuchten Rechnungsbetrages/ Annullierungskosten wieder gutgeschrieben. 

​

d)  Allfällige vom Restaurant erbrachte Vorleistungen sind in jedem Falle zu bezahlen.

          

e)  Bei rechtswidriger oder Image schädigender Nutzung von gemieteten Räumen kann das Restaurant  vom Vertrag zurücktreten oder laufende Veranstaltungen abbrechen.

         
f) Ferner ist das Restaurant  berechtigt, mit sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei höherer Gewalt oder anderen Umständen, die vom Restaurant  nicht zu beeinflussen sind und die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

       

g)  Das Restaurant  behält sich das Recht vor, die Annullierungsbedingungen je nach Art und Grösse der Veranstaltung individuell anzupassen. In diesem Falle wird dies in der Bestätigung vermerkt.

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22. Annullationen und Änderungen seitens Restaurant  

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a) Das Restaurant  ist berechtigt, aus wichtigem Grund entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die geforderte Vorauszahlung (vgl. nachstehend Zahlungsbedingungen) nicht binnen der gesetzten Frist geleistet wird. 

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      1) bei unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen sowie im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Erbringung der Leistung dem Restaurant  unmöglich oder unzumutbar ist. 

      2) Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden.

      3) wenn das Restaurant  eine begründetet Annahme hat, dass die Veranstaltung resp. der Gast die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, oder den Ruf des Restaurants gefährden kann.

      4) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. 

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b) Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet. 

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23. Weitere Bestimmungen

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a) Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant  selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler. 

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b) Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant , mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant. 

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Änderungen der AGB

Das Restaurant behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.

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Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.

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Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübach (Schweiz). Das Restaurant ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Domizil des Vertragspartners oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. In allen Fällen bleibt schweizerisches Recht anwendbar.

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Kontakt

Bei Fragen zu unseren AGB melden Sie sich bitte per Email oder telefonisch. Die Kontaktdaten findest Du auf unserer Webseite.

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